building responsive website

CEDAW-Komitee stellt sich hinter ATME-Forderungen

Das CEDAW-Frauenrechtskomitee, welches überprüft, was die Staaten in Sachen Frauenrechten umsetzen, hat sich auch zu Transsexualität geäussert. Verbesserungen wünschen sich die Vereinten Nationen sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen für die medizinische Behandlung, als auch in Bezug auf das rechtliche Verfahren.

Das UN-Komitee beklagt, dass die medizinische Behandlung eine Begutachtungdauer von 12 bis 18 Monaten erfordert, sowie die Notwendigkeit, dass Gender-Experten sich vorher äussern sollen (Psychopathologisierung). Auch die Hürden, die von Krankenkassen und Krankenversicherungen aufgestellt werden, bis eine Behandlung beginnen kann, seien unbegründbar.

Die Vereinten Nationen schlagen vor, das "Transsexuellengesetz" zu reformieren, um Nicht-Diskriminierung zu gewährleisten und die Verfahren zu vereinfachen. Zudem soll Deutschland sicherstellen, dass Krankenkassen und Krankenversicherungen die Kosten für geschlechtsangleichende Massnahmen übernehmen, ohne dass unverhältnismässige Hürden aufgestellt werden.

Zudem soll die Bundesregierung Anstrengungen verstärken, Diskriminierungen abzubauen und Aktionen unterstützen, die geeignet sind, Bewusstsein für das Thema in der Gesellschaft zu schaffen. Menschen im Polizei- und Justizsystem seien darüberhinaus zu schulen.

Wir hatten auf der Sitzung in Genf in einem mündlichen Statement an den Bericht von 2007 angeknüpft, in welchem wir geäussert hatten, dass "transsexuelle Frauen Frauen" seien. Diagnosen wie "Gender Dysphorie" und "Gender Experten" lehnen wir ab. Das Komitee ist uns in der Hinsicht gefolgt, dass die Gatekeeperfunktion von sogenannten "Experten" und lange Wartezeiten bei medizinischen Behandlungen und Kostenübernahmen zu bemängeln seien. Es folgt uns auch (wie bereits 2009) in unserer zentralen Forderung, die psychiatrischen Begutachtungen für die Änderung von Namen- und Geschlechtseintrag abzuschaffen.

An was wir allerdings noch arbeiten müssen, ist das Verständnis über das Wesen der Transsexualität. Dass es sich bei der Benennung körperlicher Variationen nicht um eine Frage der Identifizierung mit einem sozialen Geschlecht handelt, ist noch nicht überall angekommen. Teilweise wird die Aufklärung auch von Personen und Vereinen verhindert, die Transsexualität - warum auch immer - als Frage der "geschlechtlichen Identität" verstanden haben wollen. Es wird in den nächten Jahren die Aufgabe sein, hier für mehr Bewusstsein zu sorgen. Eine Änderung der rechtlichen und medizinischen Verfahren im Sinne der Menschenrechte wird dazu einen grossen Teil beitragen.

Über das Statement des UN-Komitees und die klare Forderung nach Vereinfachung medizinischer und rechtlicher Verfahren freuen wir uns daher.

Link zum dazugehörigen UN-Dokument:
Concluding observations on the combined seventh and eighth periodic reports of Germany