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Lateinamerika erkennt Recht auf selbstbestimmtes Geschlecht an

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Recht auf Anerkennung des Geschlechtes, von dem ein Mensch weiss, dass er diesem angehört, bestätigt. Am 9. Januar veröffentlichte der Menschengerichtshof der lateinamerikanischen Staaten das Gutachten OC-24, welches die Pathologisierung von Menschen auf Grund von unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten als Grund für schwere Menschenrechtsverletzungen ansieht. Medizinische oder psychiatrische Behandlungsnachweise zu verlangen, um das Geschlecht eines Menschen anzuerkennen, stünde nicht im Einklang mit dem amerikanischen Übereinkommen.
 
Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1979 auf Grundlage der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) gegründet und hat die Aufgabe, die völkerrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte in den Ländern der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) durchzusetzen.
 
Die Stellungnahme des Gerichtes kann hier heruntergeladen werden:
http://www.corteidh.or.cr/docs/opiniones/seriea_24_esp.pdf