Aus für Transsexuellen-Zwangsgutachten?

Grüne und SPD signalisieren Entgegenkommen in Berlin

Am Montag, den 15. Dezember hat die Initiative Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. in Berlin der Bundesregierung ihren CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland überreicht. Im Rahmen der Veranstaltung zu dem internationalen Frauenrechtsabkommen CEDAW, welche im Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie stattfand, wurde noch einmal auf die Dringlichkeit  hingewiesen, das Transsexuellengesetz zu überarbeiten. In seiner bisherigen Form verstoße das Gesetz laut Aktion Transsexualität und Menschenrecht gegen das Grundgesetz und Menschenrechtsabkommen. Vertreter anderer Transsexuellenorganisationen wie beispielsweise dem Transgender Netzwerk Berlin unterstrichen die Forderungen nach einer grundgesetz- und menschenrechtskonformen Neuregelung der personenstandrechtlichen Anerkennung transsexueller Menschen.

Eine wichtige Forderung der Vertreterinnen der Transsexuellenorganisationen ist die notwendige Trennung von Recht und Medizin. Eine Vermischung, wie bisher in Deutschland üblich, führe automatisch zu groben Menschenrechtsverletzungen. So müssen sich transsexuelle Frauen, also Frauen, die Mädchen mit Penis und Hoden geboren wurden, per psychiatrischem Zwangsgutachten heute noch zu identitätsgestörten Männern erklären lassen, um vor dem Gesetz als Frauen anerkannt zu werden. Diese Praxis wurde bei der Veranstaltung in Berlin als ebenso realitätsfremd und paradox angeführt, wie der Zwang zu Genitaloperationen als Bedingung für die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrages. Dabei hatte doch das Bundesverfassungsgericht bereits 1978 festgestellt, dass es als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden könne, dass die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane bestimmt werde. Skandalös sei es laut Aktion Transsexualität und Menschenrecht, dass das Transsexuellengesetz bis heute aber genau diese Erkenntnis leugnet.

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen der Bundestagsfraktionen, äußerte sich die Grünensprecherin Irmingard Schewe-Gerigk zu den Zwangsgutachten und erkannte Handlungsbedarf. Sie kündigte eine Überarbeitung des bisherigen Gesetzesentwurfs der Grünen an. Auch die frauenpolitische Sprechern der SPD-Fraktion Caren Marks bekräftigte, dass ihre Fraktion an einer menschenrechtskonformen Neufassung des Transsexuellengesetzes interessiert sei, wies aber darauf hin, dass dies mit dem jetzigen Regierungspartner, der CDU/CSU-Fraktion, in der laufenden Regierungsperiode nicht realisierbar wäre.

Der CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland wird Anfang nächsten Jahres bei den Vereinten Nationen in Genf behandelt.

Der Alternativbericht in deutsch (Server des OHCHR):
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/docs/ngos/MT_Germany43_ge.pdf

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Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
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