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Es gibt verschiedene Menschenrechtserklärungen und Abkommen. Eine Menschenrechtserklärung, die uns besonders betrifft, jedoch keine UN-Erklärung darstellt, sind die Yogyakarta-Prinzipien. Sie fordern Menschenrechte auch für Menschen besonders für homosexuelle und transsexuelle Menschen. Jedoch hat leider noch kein Staat dieser Erde dies übernommen, bzw. hält es für angebracht, Menschenrechte, wie hier gefordert, auch für homosexuelle und transsexuelle Menschen gelten zu lassen. Wer die Yogyakarta-Prinzipien gerne in gedruckter Form hätte, kann diese bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung bestellen. Eine wenig bekannte, aber interessante Menschenrechtserklärung ist die „Erklärung von Prinzipien der Toleranz " der UNESCO. Die berühmteste Menschenrechtserklärung ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie ist jedoch leider nur eine „Erklärung" und kein verbindliches Abkommen. Es gibt sehr sehr viele internationale Menschenrechtsabkommen und -erklärungen. Sehr viele, wer gerne stöbern möchte, finden sich hier . Dieses sehr umfangreiche PDF kann man auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung für 2 Euro (incl. Porto!, falls es noch nicht teurer wurde und es diesen Text noch gibt), bestellen (genauer Titel etc. im PDF). Welche Abkommen davon Deutschland ratifiziert hat, findet man hier . Es gibt auch Abkommen, die man nicht nur unterschreibt, sondern bei denen man auch nachweisen muss, dass man sie erfüllt. Dazu muss jedes betreffendes Land regelmäßige Rechenschaftsberichte darlegen. Diese Abkommen sind für Deutschland folgende:
NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) sind dafür zuständig, ihre jeweiligen Regierungen zu überwachen und ihnen auf die Finger zu schauen und zu sagen, ob diese Übereinkommen eingehalten werden. Die UN konfrontiert dann das jeweilige Land mit den Aussagen der NGOs, zu welchen es Stellung beziehen muss. |
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Abkommen