Abkommen
Es gibt verschiedene Menschenrechtserklärungen und Abkommen.

Eine Menschenrechtserklärung, die uns besonders betrifft, jedoch keine UN-Erklärung darstellt, sind die Yogyakarta-Prinzipien. Sie fordern Menschenrechte auch für Menschen besonders für homosexuelle und transsexuelle Menschen. Jedoch hat leider noch kein Staat dieser Erde dies übernommen, bzw. hält es für angebracht, Menschenrechte, wie hier gefordert, auch für homosexuelle und transsexuelle Menschen gelten zu lassen.

Wer die Yogyakarta-Prinzipien gerne in gedruckter Form hätte, kann diese bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung bestellen.

Eine wenig bekannte, aber interessante Menschenrechtserklärung ist die „Erklärung von Prinzipien der Toleranz " der UNESCO.

Die berühmteste Menschenrechtserklärung ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie ist jedoch leider nur eine „Erklärung" und kein verbindliches Abkommen.

Es gibt sehr sehr viele internationale Menschenrechtsabkommen und -erklärungen. Sehr viele, wer gerne stöbern möchte, finden sich hier . Dieses sehr umfangreiche PDF kann man auch bei der Bundeszentrale für politische Bildung für 2 Euro (incl. Porto!, falls es noch nicht teurer wurde und es diesen Text noch gibt), bestellen (genauer Titel etc. im PDF).

Welche Abkommen davon Deutschland ratifiziert hat, findet man hier .

Es gibt auch Abkommen, die man nicht nur unterschreibt, sondern bei denen man auch nachweisen muss, dass man sie erfüllt. Dazu muss jedes betreffendes Land regelmäßige Rechenschaftsberichte darlegen. Diese Abkommen sind für Deutschland folgende:
  • CAT -Convention Against Torture and Other Cruel Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (Übereinkommen gegen Folter und andere grausame oder unmenschliche erniedrigende behandlung oder Strafe)
  • CCPR -International Covenant on Civil and Political Rights (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte)
  • CEDAW -Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (Übereinkommen über die Beseitigung jeglicher Form der Diskriminierung der Frau)
  • CERD -International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination (Übereinkommen über die Beseitigung jeglicher Form der Rassendiskriminierung)
  • CESCR -International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte)
  • CRC -Convention on the Rights of the Child (Übereinkommen über die Rechte des Kindes)
  • CRC-OP-AC -Optional Protocol to the Convention on the Rights of the Child on the involvement of children in armed conflict (Optionales Protokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unter Miteinbeziehung von Kindern in bewaffneten Konflikten)


Wann Deutschland dazu den jeweiligen Rechenschaftsbericht abliefern muss, erfährt man hier .

Wir haben ATME gegründet um uns für Menschenrechte ein zu setzen. Dazu gehört auch, dass wir, wenn Deutschland seinen Bericht abliefert, ebenfalls unsere Version dazu in einem Schattenbericht an die UN (an das OHCHR) schreiben. Unsere Schattenberichte findet ihr hier.

NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) sind dafür zuständig, ihre jeweiligen Regierungen zu überwachen und ihnen auf die Finger zu schauen und zu sagen, ob diese Übereinkommen eingehalten werden. Die UN konfrontiert dann das jeweilige Land mit den Aussagen der NGOs, zu welchen es Stellung beziehen muss.