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Menschenrechte und Transsexualität |
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Die Menschenrechte transsexueller Menschen werden in Deutschland (und natürlich auch weltweit) auf vielfältigste Art und Weise verletzt. Grundlagen für diese Menschenrechtsverletzungen bilden vor allem das DSM (und der ICD), das so genannte „Transsexuellengesetz" (TSG) und die so genannten „standards of care" (SOC). Mit diesen drei Schriften lässt sich nahezu jede Menschenrechtsverletzung an transsexuellen Menschen legitimieren. Für besonders erwähnenswert halten wir hier - Den Zwang im Transsexuellengesetz (TSG), sich für geistesgestört erklären zu lassen, um seinen Vornamen ändern zu dürfen;
- Die besonders hohen finanziellen Hürden für eine Vornamensänderung;
- Die häufig vorkommenden Demütigungen und Erniedrigungen durch Gutachter;
- Den Zwang sich in einem Alltagstest (SOC) lächerlich zu machen;
- Die Verweigerung medizinisch notwendiger Maßnahmen auf Grund der SOC;
- Die Entlassung transsexueller Menschen, auf Grund ihrer Transsexualität (ca. 80% verlieren ihre Arbeit nach einem Outing) und die Weigerung die Arbeitsämter, ihnen Umschulungen zu gewähren oder sie bei der Jobsuche zu unterstützen („nicht vermittlungsfähig auf Grund von Transsexualität").
Diese anhaltenden Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen treiben eine hohe Zahl transsexueller Menschen in den Suizid, nicht wenige erscheinen mit der Zeit tatsächlich „geistesgestört", weil sie das System von Diskriminierungen verbunden mit dem Zwang, sich selbst für geistesgestört zu erklären, im mwahrsten Sinne um den Verstand bringt. Auf diese Menschenrechtsverletzungen weisen wir mit unseren Menschenrechtsberichten regelmäßig hin. Wir nehmen Stellung zum TSG und zur notwendigen Behandlung transsexueller Menschen abseits jeder Standards. Transsexuelle Menschen sind nicht verrückt, sie haben keine Persönlichkeitsstörung (der ICD-Eintrag unter F64.0 ist falsch) oder eine (von Psychoanalytikern erfundene) „Geschlechtsidentitätsstörung" - und das muss endlich anerkannt werden. Dies muss anerkannt werden, damit transsexuelle Menschen endlich ein Leben leben können, ohne dass ihr Recht auf Würde permanent mit Füßen getreten wird. Kein Mensch hat das Recht über einen anderen Menschen zu bestimmen, welchem Geschlecht dieser angehört. Nur der „betroffene" Mensch kann für sich selbst beurteilen, welchem Geschlecht er angehört und muss das Recht haben, dementsprechend zu leben. Ohne Einschränkungen, ohne Bevormundungen.
„Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten und Würde geboren" |
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"Gesundheit ist eine Voraussetzung dafür, um sich an allen anderen Menschenrechten voll erfreuen zu können. Diese Rechte sind universell, nicht voneinander zu trennen und gegenseitig abhängig." Dies schreibt die Weltgesundheitsorganisation, WHO. Das Recht auf Gesundheit wird uns durch den Sozialpakt in Artikel 12 garantiert. Im Sozialpakt heißt es hierzu:"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an." Im Kommentar Nr. 14 der Vereinten Nationen zum Sozialpakt heißt es zudem: "Das Recht auf Gesundheit ist außerdem eng verbunden mit der menschlichen Würde, dem Recht auf Leben, dem Recht auf Nichtdiskriminierung, der Gleichheit, dem Verbot gegen Folter, dem Recht auf Privatsphäre." Demnach gehören alle medizinischen Maßnahmen, welche ein transsexueller Mensch benötigt, um gesellschaftlich in seinem eigentlichen Geschlecht anerkannt und respektiert zu werden zum Recht auf Gesundheit, wie auch alle notwendigen Maßnahmen, um sich selbst achten und ein Leben in Würde führen zu können. Die ausführliche Stellungnahme von ATME zum Recht auf Gesundheit kann hier herunter geladen werden. |
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