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Verbändeanhörung „Selbstbestimmungsgesetz“, unsere Stellungnahme

Wir haben am 14.05.2023 unsere Stellungnahme zum "Selbstbestimmungsgesetz" abgeschickt. Sie lautet wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Artikel 3, Abstatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heisst es:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Art 3.(2), GG

Wäre dem so, dass Unterscheidungen hinsichtlich des sozialen Geschlechts (Gender-Status) in Deutschland nicht mehr getroffen würden (also das, was im Recht „Differenzierungsverbot“ heisst), müsste auch kein Geschlechtsstatus staatlich erhoben werden.

Demnach gibt es nur deswegen einen Grund, Geschlechtseinträge zu erfassen, weil solche Differenzierungen weiterhin gewünscht sind. Wir halten dies für ein Zeichen, die Gleichberechtigung der Geschlechter zu verhindern (obwohl sich die Bundesregierung – selbst dem Grundgesetz nach - dazu verpflichtet hat, auf eine Gleichberechtigung hinzuarbeiten).

Daraus abgeleitet:

Ohne im Detail auf die Hürden, Fristen und sonstigen Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit seinen Geschlechtseintrag ändern bzw. korrigieren lassen zu können, die Teil des neuen „Selbstbestimmungsgesetzes“ sein sollen, einzugehen, sehen wir in diesen Einschänkungen einen Hinweis darauf, über dieses Gesetz weiterhin die Gleichberechtigung der Geschlechter verhindern zu wollen.

Ein Gesetz, welches das Differenzierungsverbot der Geschlechter konsequent ernst nimmt, bestünde aus einem einzigen Satz:

„Jeder Mensch, der dies wünscht, kann seinen Geschlechtseintrag ändern lassen."

Ob dazu ein eigenes Gesetz nötig wäre, oder ob diesen Recht an anderer Stelle in bestehende Personenstandsregelungen eingearbeitet werden könnte, wollen wir nicht beurteilen. Sicher ist, dass jegliche Einschränkung der Möglichkeit, seinen Geschlechtseintrag ändern lassen zu können, gegen das Differenzierungsverbot der Geschlechter verstösst.

Mit freundlichen Grüssen

Gewisse Tendenzen

In einigen Staaten der U.S.A. werden aktuell Frauenrechte (beispielsweise das Abtreibungsrecht) abgebaut und versucht Jahrzehnte der Emanzipation zurückzudrehen. Die Zielsetzung dahinter ist, Menschen wieder klaren und eindeutigen Gender-Rollen zuzuteilen (also das, was früher mit den Begriffen "Heim und Herd" bezeichnet wurde). Dahinter steht ein politischer Ansatz, den es auch schon im letzten Jahrhundert gegeben hat und man in Deutschland aus der Nazizeit und den 50er-Jahren kennt.

Um diese Ziele zu erreichen, verwenden die Strategen dieser Ideologie eine trans- und interphober Propaganda - hinter der immer auch Homophobie steckt, da körperliche Variationen in der Regel geleugnet werden. Diese Propaganda ist nicht "links" und hat auch nichts mit "Selbstbestimmung" zu tun. Es geht dabei um die klassische Zuteilung von "Frauen" zu Frauenrollen und "Männern" zu Männerrollen und um einen Zugriff auf den Körper von Frauen und Menschen mit geschlechtlichen Variationen.

Die eugenische Komponente dieser Anti-Emanzipationsbewegung erkennt man an der Abwertung von Menschen, die - auch körperlich - nicht den gewünschten Kategorien entsprechen. Die Abwertung von Unpassendem und Unpassenden ist ein klares Merkmal rechter Strategien und Teil faschistischer Absichten. Genauso ist die Zuordnung zu festen Kategorien ein Mittel der Verwertbarkeit von Körpern für einen grösseren (Gemeinschafts-)Zweck.