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Lateinamerika erkennt Recht auf selbstbestimmtes Geschlecht an

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Recht auf Anerkennung des Geschlechtes, von dem ein Mensch weiss, dass er diesem angehört, bestätigt. Am 9. Januar veröffentlichte der Menschengerichtshof der lateinamerikanischen Staaten das Gutachten OC-24, welches die Pathologisierung von Menschen auf Grund von unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten als Grund für schwere Menschenrechtsverletzungen ansieht. Medizinische oder psychiatrische Behandlungsnachweise zu verlangen, um das Geschlecht eines Menschen anzuerkennen, stünde nicht im Einklang mit dem amerikanischen Übereinkommen.
 
Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1979 auf Grundlage der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) gegründet und hat die Aufgabe, die völkerrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte in den Ländern der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) durchzusetzen.
 
Die Stellungnahme des Gerichtes kann hier heruntergeladen werden:
http://www.corteidh.or.cr/docs/opiniones/seriea_24_esp.pdf

Wiederholung an die Parteien: Das Geschlecht von Menschen anerkennen

Angesichts dessen, dass gerade geschaut wird, ob es noch einmal eine Grosse Koaliton geben wird, oder nicht, möchten wir hier eine unserer Hauptforderungen wiederholen:
 
Menschen brauchen ein Recht dazu ihre Geschlechtseinträge selbstbestimmt korrigieren zu lassen (selbstbestimmt meint, ohne Wartezeiten, ohne Altersbeschränkungen, ohne medizinisch-psychiatrische Voraussetzungen, ohne Gender-Tests und ohne sonstigem Brimborium).
 
Begründung:
 
Wenn wir wissenschafliche Erkenntnisse ernst nehmen, die seit Jahrzehnten beweisen, dass Variationen des Körpers und Varationen geschlechtlichen Ausdrucks existieren, dann müsste anerkannt werden, dass die Beschau von Körpern und Geschlechtsausdrücken nicht in allen Fällen dazu geeignet sind, das Geschlecht eines Menschen richtig zu deuten. Desweiteren müsste anerkannt werden, dass aus diesem Grund nur ein Mensch selbst sein Geschlecht kennen kann.
 
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Selbstaussage eines Menschen über sein Geschlecht muss uneingeschränkt respektiert und anerkannt werden.