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Thüringen definiert Menschen mit Transsexualität weg

Am 30. Januar 2018 beschloss die Thüringer Landesregierung das Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Obwohl diese Landesregierung eigentlich wissen könnte, dass Menschen mit Transsexualität existieren, wurden sie in dem Aktionsplan netterweise wegdefiniert. Menschen mit Intersex-Diagnose wird zugleich unterstellt, "intergeschlechtlich" zu sein.

Sagen wir mal so: Politikverdrossenheit kommt nicht aus dem nichts. Diese kann beispielsweise dadurch entstehen, wenn Menschen absichtlich ignoriert werden oder sie ohne ihr Zutun umdefiniert werden. Transsexualität ist, so sagen wir immer wieder, unabhängig von Identitäten eine Angelegenheit des Körpers. So können Menschen mit eindeutig ausgeprägter Gender-Identitfizierung dieses Thema haben, aber auch Menschen, die sich selbst als "non-binär" ansehen. Selbst Menschen, welche das Konzept der Identität komplett ablehnen und Identitätskonstruktionen in etwa auf der Ebene von Rassismus anordnen würden - dazu gehören wir - können transsexuell sein.

Die Zuflüsterer des Thüringer Aktionsplans machen nun aus Transsexualität eine Frage der Identität. Aus einer Frage des Körpers (Transsexualität) wird eine Frage der Identifizierung mit einem Geschlecht (Transidentität) gemacht. Ein Körper aber, das wird jedem einleuchten, ist nicht dasselbe wie Identität. Frauen mit vermännlichten Körpermerkmalen beispielsweise werden in diesem Aktionsplan nicht nur als "transident" bezeichnet, sondern aus ihnen werden dann "Transfrauen", die sich "als Frauen fühlen".

Es ist hinlänglich bekannt, dass diese Sichtweise der abweichenden "Gender Identity" einem psychopathologisierenden Konzept der Sexualwissenschaft entstammt, die bisher nicht anerkennen kann, dass z.B. Mädchen auch vermännlichte Genitalien mitbringen können oder Jungs geboren werden können, die einen nicht-vermännlichten Körper mitbringen.

Für Menschen mit Transsexualität ist es nichts neues, umdefiniert oder wahlweise ignoriert zu werden. Dennoch erleben wir dies immer noch als übergriffig und brutal im Vorgehen. Wir möchten die Landesregierung Thüringens dazu auffordern, die beleidigende und menschenverachtende Broschüre "Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt" aus dem Netz zu nehmen und das Programm zu überarbeiten. Vielfalt behaupten und gleichzeitig Vielfalt einzuschränken halten wir für Heuchelei.

So lange es noch online ist:
Thüringer Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt

Lateinamerika erkennt Recht auf selbstbestimmtes Geschlecht an

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Recht auf Anerkennung des Geschlechtes, von dem ein Mensch weiss, dass er diesem angehört, bestätigt. Am 9. Januar veröffentlichte der Menschengerichtshof der lateinamerikanischen Staaten das Gutachten OC-24, welches die Pathologisierung von Menschen auf Grund von unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten als Grund für schwere Menschenrechtsverletzungen ansieht. Medizinische oder psychiatrische Behandlungsnachweise zu verlangen, um das Geschlecht eines Menschen anzuerkennen, stünde nicht im Einklang mit dem amerikanischen Übereinkommen.
 
Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1979 auf Grundlage der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) gegründet und hat die Aufgabe, die völkerrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte in den Ländern der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) durchzusetzen.
 
Die Stellungnahme des Gerichtes kann hier heruntergeladen werden:
http://www.corteidh.or.cr/docs/opiniones/seriea_24_esp.pdf