ATME bei den Vereinten Nationen - UPR-Presession

Am 25.03.2013, fand von 12 bis 13 Uhr eine Anhörung bei den Vereinten Nationen in Genf statt an der es auch um das Thema Transsexualität ging. ATME hatte bereits 2008/2009 am ersten UPR-Prozess teilgenommen (wir berichteten). Den offiziellen Alternativbericht zum aktuellen UPR-Prozess, zur Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland, bezogen auf transsexuelle Menschen, reichten wir bereits im September 2012 ein (hier zum Download). Die aktuelle Pre-Session diente als Anhörung der verschiedenen Nichtregierungsorganisationen durch die Mitglieder des Menschenrechtskomitees, in welchen den NGOs nochmals die Möglichkeit gegeben wurde, dem Gremium die wichtigsten Forderungen vor zu tragen. Zu den Sprechern gehörten u.a. Vertreter von FIAN, dem Forum Menschenrechte, dem LSVD und ATME.

Idscf1711n der Rede von ATME beriefen wir uns auf Hannah Arendt, die in ihrem Werk „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft” ausführte, dass der Liberale Staat zwar behaupte, Menschenrechte zu schützen, in Wirklichkeit aber nur die Rechte von Bürgern schützt. Und ein Bürger wird durch seinen Ausweis bestimmt, der ihn zu dem macht, was er für den Staat ist. Wenn man Menschen kontrollieren möchte, dann muss man nur ihre Identitätsdokumente, ihre Ausweise, kontrollieren.

So wurde das Transsexuellengesetz letzten Endes vor allem geschaffen, um transsexuelle Menschen als nicht existent anerkennen zu müssen. Man verweigert transsexuellen Frauen eine echte Anerkennung als Frau - und transsexuellen Männern, die echte Anerkennung als Mann - und zwingt sie vor psychiatrischen Gutachtern stereotype Abziehbilder von Männern oder Frauen darzustellen, um Änderungen von Ausweispapieren zu erhalten. Man stempelt sie ab als Männer, die gerne Frauen wären bzw. Frauen die gerne Männer wären. Genannt wird dieser Wunsch „Geschlechtsidentitätsstörung” oder „Gender Dysphorie” - eine Diagnose, die bis heute Werkzeug geschlechtlicher Fremdbestimmung ist. Sie trennt in „echte”, häufig als „biologisch” behauptete, und „unechte Wunsch-” Geschlechter..

Eine transsexuelle Frau ist eine Frau. Sie möchte weder irgend eine Geschlechtsrolle leben, noch muss sie diese erproben. Transsexualität hat primär nichts mit gender (der Geschlechtsrolle) zu tun, und im Kern auch nichts mit der Darbietung einer Geschlechtsrolle. Man wird weder transsexuell, noch möchte man dämliche Stereotypen erfüllen. Transsexuelle Menschen werden transsexuell geboren – und sind es, egal welche Rolle sie verkörpern.

Da hilft keine Psychotherapie – und schon gar nicht, wenn ihr Ziel eine Umpolung darstellt, wenn eine Frau zu einem Mann oder ein Mädchen zu einem Jungen umgepolt werden soll und Maßnahmen der Krankenkassen und -versicherungen nur als „ultima ratio” - so der medizinische Dienst der Krankenkassen - bezahlt werden, wenn diese Therapie scheitert.

Folgende Forderungen an die deutsche Bundesregierung haben wir den Vertretern der Staaten, um sie für uns zu stellen mit auf den Weg gegeben:

  • Wir fordern die Bundesrepublik Deutschland auf, das Transsexuellengesetz ab zu schaffen und die Änderung der Papiere, sowohl bezüglich des Namens als auch bezüglich des Geschlechtseintrages, ohne jede Voraussetzung möglich zu machen.
  • Wir fordern die Bundesrepublik Deutschland auf, jeden Therapieversuch an transsexuellen Menschen zu bannen. Diese Therapien sind schädlich und führen zu schweren psychischen Problemen bei vielen transsexuellen Menschen.
  • Wir fordern die Bundesrepublik Deutschland auf anzuerkennen, dass transsexuelle Menschen wirklich existieren, als eine natürliche biologische Variante der vielen geschlechtlichen Erscheinungsformen (Hier sei nochmals auf unsere Broschüre zu den Ursachen der Transsexualität verwiesen)
  • Wir forden die Bundesrepublik Deutschland auf, anzuerkennen, dass transsexuelle Frauen Frauen sind und transsexuelle Männer Männer. Eine transsexuelle Frau ist eine Frau – sie muss sich nicht erst wie die stereotype Vorstellung einer Frau benehmen um zu existieren. Cogito sum. So einfach.
Es war der zweite UPR, der erste fand 2009 statt, an der sich ATME gleichfalls beteiligte. Der Universal Periodic Review (UPR) "hat großes Potenzial, um Menschenrechte an den dunkelsten Ecken der Welt zu fördern und zu schützen." so der UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon auf der Website des Menschenrechtskomitees.

Der Universal Periodic Review (UPR) ist ein einzigartiger Prozess, der mit einer Untersuchung der Menschenrechtssituation aller UN-Mitgliedstaaten verbunden ist. Mit Hilfe des UPR überprüft der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, welche Maßnahmen die einzelnen Mitgliedsstaaten ergriffen haben um die Menschenrechtssituationen in ihren Ländern zu verbessern und ihre Menschenrechtsverpflichtungen zu erfüllen. Der UPR soll Staaten an ihre Verantwortung erinnern, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten bedingungslos zu respektieren und vertragliche Vereinbarungen auch ein zu halten mit dem Ziel die Menschenrechtssituation in allen Ländern zu verbessern.

Und um dies zu unterstützen, sind Nichtregierungs-Organisationen notwendig, um aus ihrer Sicht die Lage der Menschenrechte in einem Land zu schildern und um Verbesserungen ein zu fordern.

Weitere Infos zum UPR finden sich hier.


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