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Als Nachtrag. Eine Reaktion auf ein Papier des Bundesfamilienministeriums

Das Bundesfamilienministerium (SPD) meint immer noch die medizinisch-psychiatrische Geschlechterdefinition, die Geschlecht anhand Genitalien und Verhaltensweisen deutet, übernehmen zu müssen. So wird in einem aktuellen Papier gesagt, Transsexualität sei ein Thema von "Geschlechtsidentität" und "Geschlechtsausdruck".
 
Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass wir diese Sichtweise der Psychosexologie ablehnen.
 
Desweiteren lehnen wir identitäre Aussen-Einteilung in Geschlechterkategorien wie "Mann", "Frau", "Intergeschlechter" und "Transgeschlechter" ab. Die Gründe sind bekannt.
 
Es ist immer noch ein Skandal, dass die Politik nicht an einer wirklich grundlegenden Wende hinsichtlich der Deutung von Geschlecht interessiert ist und die Ursachen von Menschenrechtsverletzungen auf Grund äusserer Geschlechterzuteilungen nicht hinterfragt. Leider wurde auch nicht die Rolle der Psychosexologie hinterfragt - im Gegenteil wird in dem aktuellen Papier ausdrücklich auf Studien der medizinisch-psychiatrischen Institute, wie dem Universitätsklinikum in Hamburg-Eppendorf verwiesen und so getan, als liessen sich daraus sinnvolle Dinge ableiten.
 
Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass "transspezifische Beratungsangebote" gewünscht seien. Auch das lehnen wir ab. Beratungsstrukturen, die das Ziel haben, geschlechtlich auszugrenzen und im Sinne medizinisch-psychiatrischer Geschlechterdeutung die Zuweisung in identitäre Schubladen vornehmen sollen, sind keine Beratungsstrukturen, sondern staatlich geförderte Stellen geschlechtlicher Fremdbestimmung. Diese Gefahr halten wir für gross.
 
Der Etikettenschwindel bei dem im Zusammenhang mit der Einführung des ICD11 - als Nachfolge zum ICD10 - dann von "Entpsychopathologisierung" gesprochen wird, wird auch vom Bundesfamilienministerium von der Psychosexologie ungefragt und unkritisiert übernommen. Zugleich wird auf Entwürfe medizinisch-psychiatrischer Leitlinien unter Federführung der Psychosexologen in Hamburg verwiesen, in denen offen davon gesprochen wird, Menschen mit Transsexualität möglichen Umpolungen zuzuführen um beispielsweise Frauen mit körperlichen Variationen anzubieten, auch als homosexueller Mann leben zu können.
 
Die Diagnose "Geschlechtsdysphorie" als Voraussetzung für körperliche Massnahmen bei Menschen, deren Körper von ihrem eigenen geschlechtlichen Selbstverständnis abweicht, lehnen wir - da hier erneut (und in Fortführung bisheriger Fremdbestimmungslogik) "Geschlechtsidentität" zum medizinisch-psychiatrischen Behandlungsgegenstand gemacht wird - ab und halten diese Diagnostik für grundsätzlich menschenverachtend.
 
Die Einführung von Spezialbehandlungszentren, vom Bundesfamilienministerium "Kompetenzzentren" genannt, lehnen wir ab. Medizinische Behandlung ist flächendeckend sicherzustellen. Medizinisch-psychiatrische Fremdbestimmung in Spezialbehandlungszentren, in welchen Geschlecht gedeutet wird, sind aus unserer Sicht ein Verstoss gegen Menschenrechte.
 
 
Zeit in die Opposition zu gehen und sich mal zu erneuern, liebe SPD.

Aufruf zur Abkehr von Gender-Deutung

Nach dem skandalösen Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 747/17) , welches eine gender-deutende Begutachtung von Menschen als verfassungskonform ansieht, rufen wir alle Vereine, Verbände und Privatpersonen in Deutschland dazu auf, Gender-Deutung zu verurteilen. Dazu gehört das äussere Einteilen von Menschen in geschlechtlichliche Schubladen von Aussen wie z.B. "Mädchen", "Junge" oder "Mann", "Frau", aber auch "Transgeschlecht" und "Intergeschlecht". Gleichzeitig fordern wir alle Vereine, Verbände und Institutionen dazu auf, Transsexualität nicht weiterhin gender-deutenden Übegriffen ("Umbrellas") wie "Transgender", "Trans*" oder "Trans*identität" zuzuordnen, sondern anzuerkennen, dass Körper und Identität zweierlei sind.
 
Begründung:
 
Gender-Deutung ist die Deutung von Geschlecht anhand körperlicher Merkmale (denen eine Geschlechtsidentität zugeschrieben wird) oder der Deutung von Geschlecht anhand von Verhaltensweisen. Das Zusammenbringen von Körper und Identität ist unemanzipatorisch und führt zu Ungleichberechtigung der Geschlechter. Ein Bundesverfassungsgericht, dass diese Ungleichbehandlung der Geschlechter dadurch aufrecht erhalten will, indem es die Deutung von Geschlecht als verfassungskonform erachtet, handelt nicht so, wie wir Menschenrechte verstehen. Menschenrechte kennen keine Gender-Stereotype.
 
Wenn Bundesverfassungsrichter der Ansicht sind, erneut auf alte Texte zu verweisen, die bereits Gender-Deutung vorgesehen haben, dann werden auch neue Entscheide nicht richtiger. 2011 hatte das BVerfG noch folgendes veröffentlicht:
 
"Für ein Leben des Betroffenen im anderen Geschlecht ist eine Angleichung seiner äußeren Erscheinung und Anpassung seiner Verhaltensweise an sein empfundenes Geschlecht erforderlich. Dies wird zunächst nur durch entsprechende Kleidung, Aufmachung und Auftretensweise herbeigeführt, um im Alltag zu testen, ob ein dauerhafter Wechsel der Geschlechterrolle psychisch überhaupt bewältigt werden kann."
(1 BvR 3295/07)
 
Skandalöse Bundesverfassungsgerichtsentscheide hat es im Zusammenhang mit Geschlecht immer wieder gegeben. 1957 hatte das Bundesverfassungsgericht beispielsweise entschieden, dass die Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität (§§175 f. StGB) nicht "gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG)" verstiessen, "da homosexuelle Betätigung gegen das Sittengesetz verstößt und nicht eindeutig festgestellt werden kann, daß jedes öffentliche Interesse an ihrer Bestrafung fehlt.". Der Paragraph, der Homosexualität unter Strafe stellte, wurde am 25. Juni 1969 entschärft, aber erst 1994 abgeschafft.
 
Im Unterschied zu Homosexualität, bei der die Frage "Was dürfen Menschen tun?" im Mittelpunkt steht, geht es bei Transsexualität um die Anerkennung der Frage "Wer dürfen Menschen sein?". Autoritär veranlagte Personen gehen davon aus, dass die Bestimmung von Geschlecht von Aussen zu erfolgen hat. Wir gehen mit dieser Weltanschauung nicht konform. Uns leuchtet nicht ein, warum ein Mensch von Aussen besser wissen könnte, welchem Geschlecht ein Mensch angehört, als ein Mensch selbst. Die äussere Geschlechtszuteilung basiert immer auf der Anwendung von Stereotypen.
 
Daher ist eine äussere Einteilung von Menschen in homogene (Geschlechter-)Identitäten konsequent zu verurteilen und abzulehnen. Institutionen, Vereine und Verbände, die Gender-Deutung nicht ablehnen können oder wollen, sind keine Organsationen, die für Menschen sprechen, die Gender-Stereotype ablehnen. Sie sind keine Organisationen, die das Recht hätten, im Namen aller Menschen mit geschlechtlichen Variationen als deren Vertreter auftreten zu dürfen. Dies ist insbesondere dann von Belang, wenn es um politische Prozesse geht, in denen über die Zukunft von Menschen mit geschlechtlichen Variationen entschieden wird.