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BVerfG-Richterin Baer findet TSG-Begutachtungen prima

Das BVerfG meldet am 24. November:

"Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Änderung des Vornamens und des Personenstands nach dem Transsexuellengesetz (TSG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die beschwerdeführende Person hatte vorgetragen, es sei verfassungswidrig, dass § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG die Einholung von zwei Sachverständigengutachten verlange."

Offenbar geht es tatsächlich darum, Mädchen und Frauen mit körperlichen Variationen weiterhin Gleichberechtigung zu verweigern. Es ist besonders bitter, wenn wir wissen, dass eine lesbische Verfassungsrichterin ihre Unterschrift darunter gesetzt hat. Es ist die Frau, die auch am Entscheid zu der "dritten Option" beteiligt gewesen ist.

Frage: Wie wäre denn vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen? Wenn Hilfe benötigt wird, wären wir gerne bereit uns daran zu beteiligen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rk20171017_1bvr074717.html

Trans* ist nicht Transsexualität

Da ja manche manchmal durcheinander kommen: "trans*" ("Trans*identitäten", "Trans*menschen", et.c) meint etwas anderes als "Transsexualität".
 
"trans*" ist der Sammelbegriff für alle die Thematiken, bei denen es darum geht, dass Menschen sich nicht mit ihrer bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtsrolle identifizieren. Das kann Gender-Bending sein, Transvestitismus (meistens binär) oder auch das Ablehnen von Gender-Rollen und sozialen Geschlechtern an sich (non-binary). Der * hinter "trans" meint die Vielzahl der Identitäten, die von der ursprünglichen Zuordnung abweichen.
 
Unter "Transsexualität" verstehen wir, dass Menschen ein Wissen über ihren geschlechtlichen Körper besitzen und dieser Körper dann als "abweichend" zum eigentlichen Selbstverständnis erachtet wird. Das können dann beispielsweise Mädchen mit vermännlichten Genitalien sein, Menschen mit intersex-Diagnose, Jungs bei denen die Vermännlichung ausgeblieben ist, oder einfach nur Menschen mit Körperthematik. "Transsexualität" wird dann sichtbar, wenn Menschen zum Arzt gehen und Hormone oder Operationen wünschen.
 
ATME beschäftigt sich mit "Transsexualität", also der körperlichen Thematik. Da Menschen mit diesem Thema gerne Identitäten übergestülpt werden, auch wenn sie das gar nicht wollen, müssen wir uns auch mit Identität auseinandersetzen. Dabei hinterfragen wir u.a. die medizinische Behandlung, die häufig genug von "Identitäten" abhängig gemacht wird.
 
Die Vermischung von Identität und Körper ist aus unserer Sicht ein Machtinstrument. Es dient dazu geschlechtliche Zuweisungen durchführen zu können. Daher setzen wir uns schon seit unserer Gründung dafür ein, dass die medizinische Behandlung derart reformiert wird, dass diese ohne Bezug zu Identitäten auskommt. Das Deuten von Geschlecht hat während medizinischer Behandlungen nichts zu suchen (siehe: Stuttgarter Erklärung).
 
Die Trennung zwischen "trans*" (Transgender, Transidentität,...) und Transsexualität ist eine Notwendigkeit, um eine medizinische Behandlung frei von Genderdeutung zu ermöglichen. Eine solche medizinische Behandlung ermöglicht, dass Menschen sich identifizieren können, wie sie wollen (bzw. nicht-identifizieren, bei Menschen die das Konzept "Identität" ablehnen) und macht medizinische Massnahmen möglich, die sich auf das Wesentliche konzentieren: Ob es Menschen besser geht, wenn sie behandelt werden.