EuGH entscheidet zur EU-weiten Anerkennung des Geschlechts
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass alle Mitgliedsstaaten der EU die Änderung der formellen Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen anerkennen müssen - unabhängig davon, in welchem Land diese Anerkennung gewährt worden ist. Ein rumänischer Mann hatte dagegen geklagt, dass er in seinem Heimatland Rumänien rechtlich nicht anerkannt wird, obwohl er seine Papiere in einem anderen EU-Mitgliedsland hatte ändern lassen. Der EuGH kam zum Ergebis, dass Rumänien die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht von EU-Bürger*innen zwischen verschiedenen Ländern unrechtmässig einschränke. Rumänien ist an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
Der EuGH führt zum Aufenthaltsrecht innerhalb der EU aus:
"Daher verstößt eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die eine Eintragung des Vornamens und der Geschlechtsidentität, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig erworben wurden, nicht erlaubt und den Betroffenen zwingt, ein neues Verfahren gerichtlicher Art zur Änderung der Geschlechtsidentität im Herkunftsmitgliedstaat anzustrengen, und dabei außer Acht lässt, dass der Unionsbürger die Änderung seines Vornamens und seiner Geschlechtsidentität in seinem Wohnsitzmitgliedstaat bereits rechtmäßig erworben und sich den hierfür in diesem Staat vorgesehenen Verfahren unterworfen hat, gegen die sich aus Art. 21 AEUV ergebenden Anforderungen."
Der Volltext kann hier angesehen werden:
URTEIL DES GERICHTSHOFS, 4. Oktober 2024