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Bundesfamilienministerium veröffentlicht manipulierende Studie

Das Bundesfamilienministerium hat heute die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, in der manipulative Fragen gestellt wurden. So wurde beispielsweise aus dem Unterschied zwischen Sex und Gender dann eine Frage der "Selbstbezeichnungen" gemacht und bei den teilnehmenden Personen abgefragt, ob diese sich als "Trans*" oder als "transsexuell" bezeichnen. Wir erachten dieses Vorgehen als unseriös und die Ergebnisse der Studie daher als wenig aussagekräftig.

Wenn sowohl "Trans*" als auch "transsexuell" als Identitäten und die Worte als Bezeichnungen verstanden werden, werden Sex und Gender inhaltlich zu einem zusammengefasst und auf Gender reduziert. Das führt dazu, dass Menschen, die unabhängig von Gender über ihren Körper sprechen wollen (und die auch eine medizinische Behandlung ohne Gender-Deutung wünschen), der Möglichkeit dies zu tun, beraubt werden.

Sex ist nicht Gender. Auch wenn die Verantwortlichen im Bundesfamilienministerium möglicherweise abstreiten würden. Dass aus der Vermischung von Sex und Gender medizinische Fremdbestimmung erfolgt, ist leider eine der Thematiken, die so bewusst durch Manipulation der Dinge unsichtbar gemacht wird. Dies ist seit Jahrzehnten die Strategie der Psycho-Sexologie und Medizin, die meint, Geschlecht zuweisen zu können.

Auch wenn uns das so vorkommt, als redeten wir gegen Wände: Das muss aufhören. Oder umgekehrt: Es muss endlich auch eine politische Diskussion über die Aufrechterhaltung von Machtmechanismen beginnen und die Vermischung von Sex und Gender genauso thematisiert werden, wie eine Auseinandersetzung mit Strategien geschlechtlicher Unsichtbarmachung.

Die Studien"ergebnisse": Link

Link zu einer Studie der Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V., in der nicht Sex und Gender vermischt worden sind:
http://atme-ev.de/texte/Umfrage_Diskriminierung_ATME2016_Web.pdf

Der ATME-Wahlcheck zur Bundestagswahl 2017

Wir hatten lediglich eine einzige Frage gestellt. Diese hier:

Treten Sie dafür ein, das TSG abzuschaffen und eine gesetzliche Möglichkeit ausgehend davon, was das Deutsche Institut für Menschenrechte vorgearbeitet hat, zu schaffen, damit alle Menschen – auch Kinder – ihre Geschlechtseinträge ohne Einschränkungen (also ohne Begutachtungs- oder Beratungszwang bzw. ohne Zwang medizinischer Maßnahmen) korrigieren lassen können?


CDU

CDU und CSU werben für Toleranz und wenden sich gegen homophobe Tendenzen genauso wie gegen jede Form der Diskriminierung. Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen. Deshalb wurde im September 2014 eine Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingerichtet. Diese hat zu den Themenfeldern zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die am 16.02.2017 öffentlich vorgestellt und diskutiert wurden. Der Abschlussbericht ist für den für Sommer 2017 vorgesehen. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung hat der Bundesrat die Bundesregierung nunmehr aufgefordert, das geltende Transsexuellengesetz vor Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Abschlussberichtes aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen.

Nach der Überzeugung der CDU und CSU sollte das Ergebnis des noch ausstehenden Abschlussberichts abgewartet werden, zumal sich ggf. personenstandsrechtliche Folgefragen ergeben werden. Im Ergebnis unterstützen die CDU und CSU jedoch das Vorhaben, das Transsexuellengesetz, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf eine neue zeitgemäße Grundlage zu stellen.

 
SPD

Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Wir werden die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern und gewährleisten, dass sie selbst über ihr Leben bestimmen können. Das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte. Wir werden daher das Transsexuellengesetz und weitere Gesetze reformieren.

Wir wissen, dass eine punktuelle Änderung des aktuell gültigen Transsexuellengesetzes angesichts bestehenden dringenden Reformbedarfes bei weitem nicht ausreichend ist. Mehrere Vorschriften sind vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und für nicht anwendbar erklärt worden. Die SPD hat sich in der 18. Wahlperiode für eine umfassende Reform ausgesprochen, dieses war mit der CDU und CSU-Fraktion aber nicht zu machen. Grundlage einer Reform ist für uns das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung. Wir wollen die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen verbessern, das betrifft medizinische, gesundheitliche, soziale und rechtliche Aspekte (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf, S. 65).

Bürokratische Hürden wollen wir insgesamt abbauen und Verfahrenskosten reduzieren. Zahlreiche Studien haben festgestellt, dass Begutachtungsverfahren in vielen Fällen von unverhältnismäßigem Zeit- und Kostenaufwand sowie von entwürdigenden und diskriminierenden Erfahrungen für die Betroffenen geprägt sind. Deshalb müssen die Verfahren so gestaltet werden, dass die Würde und die Bedürfnisse der Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Ob es bessere oder unbürokratische Alternativen zum Personenstand „männlich“, „weiblich“ oder „kein Eintrag“ gibt, muss sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren und einen Mehrwert in Bezug auf deren Selbstbestimmung im Vergleich zum rechtlichen Status quo bieten. Die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Einige Personen würden ein „drittes Geschlecht“ vorziehen. Andere wiederum fühlen sich beiden Geschlechtern zugehörig oder empfinden eine ganz eindeutige Geschlechtszugehörigkeit. Wir müssen hier eine breite gesellschaftliche Debatte ohne Diskriminierung und Vorurteile führen.

 
DIE LINKE

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die sich sehr leicht beantworten lässt. Wir wollen das Transsexuellengesetz als Sondergesetz aufheben und Begutachtungspflicht, Therapiezwang und das gerichtliche Verfahren abschaffen, wenn es darum geht, Vornamen und Personenstand zu ändern. Stattdessen muss dieses Verfahren in einen Verwaltungsakt überführt und auf Antrag ohne Vorbedingung diskriminierungsfrei geregelt werden.

 
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

Menschen, die ihr tatsächliches Geschlecht vom Staat anerkennen lassen möchten oder die das Zweigeschlechtersystem ablehnen, sind in der deutschen Gesellschaft immer noch stark von Ausgrenzung, Diskriminierung und Fremdbestimmung betroffen. Transfeindlichkeit ist weit verbreitet und führt zu Nachteilen bei Bildung, Gesundheitsversorgung, im Arbeitsleben und bei der sozialen Teilhabe. Vor allem bereitet die Korrektur der Geschlechtseinträge vielfältige Probleme und Belastungen: Trans*Menschen werden mit bestimmten „Krankheitsbeschreibungen“ und engen, zweigeschlechtlich definierten Begutachtungs- und Behandlungsstandards konfrontiert. Deshalb setzen wir uns seit Jahren für die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und Verabschiedung eines neuen modernen Rechts ein.

Unsere Bundestagsfraktion hat den Vorschlag für ein modernes Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/12179). Dessen Leitbild ist die persönliche Freiheit und nicht irgendwelche Ordnungsvorstellungen über die Geschlechter. Es ist höchste Zeit, dass die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt Trans*Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das Leben schwerzumachen.

Wir wollen das Verfahren für die Änderung der Vornamen und Berichtigung des Geschlechtseintrages deutlich vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden des Antragstellenden abhängig machen. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden. Nur der einzelne Mensch selbst kann letztlich über die eigene geschlechtliche Identität Auskunft geben. Es soll zudem auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet werden. Der Antrag ist bei den Standesämtern zu stellen, so dass die Berichtigung im Rahmen eines Verwaltungsaktes unbürokratisch erfolgen kann.

Das grüne Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht ab Vollendung des 14. Lebensjahres die Berichtigung des Geschlechtseintrages und Änderung der Vornamen auch ohne Mitwirken der Eltern. Das Verfahren für Personen, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie für geschäftsunfähige Personen bedarf hingegen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung. Diese kann jedoch im Falle einer Weigerung gerichtlich ersetzt werden.

Ein wesentlicher Schwerpunkt unseres Selbstbestimmungsgesetzes ist die Reform des Offenbarungsverbotes – also des Verbotes, die neue geschlechtliche Identität zu ignorieren oder auf die alte Identität abzustellen. Das bisherige Offenbarungsverbot hat sich als zahnlos erwiesen: Immer wieder haben Behörden und Unternehmen sich geweigert, Unterlagen oder Zeugnisse neu zu erstellen. Für die Betroffenen folgt deswegen nach dem Kampf um die neue Identität häufig ein Krieg um die Anerkennung der neuen Realität durch die Umwelt. Unser Selbstbestimmungsgesetz sieht deshalb eine Pflicht zur unverzüglichen Anpassung amtlicher Dokumente und Register sowie zivilrechtlicher Verträge vor. Dazu statuiert es einen Anspruch auf Neuausstellung der Zeugnisse aus früheren Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen mit ursprünglichem Datum. Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verweigerungshaltung droht eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit.

Ohne konkrete Behandlungsstandards festzulegen formuliert das neue Gesetz eine Auslegungshilfe bei der Gestaltung und Abwicklung von Leistungen der Gesundheitsversorgung. Sie soll Patient*innen als Leitlinie bei der Ausübung ihrer Patientenrechte dienen und zur Prävention von Diskriminierung beitragen.

Darüber hinaus wollen wir das Personenstandsgesetz so novellieren, dass sowohl intersexuell geborene Kinder als auch intersexuelle Erwachsene durch die Schaffung einer weiteren Geschlechtskategorie die Möglichkeit erhalten, im Geburtenregister mit Wirkung für alle Folgedokumente und mit Wirkung einer rechtlichen Gleichbehandlung, dauerhaft weder eine Zuordnung zum männlichen noch zum weiblichen Geschlecht vornehmen müssen. Diese neue Geschlechtskategorie ist gemeinsam mit den Betroffenenverbänden zu entwickeln.


FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine Fortentwicklung des Transsexuellengesetzes ein. Die Personenstands- und Namensänderung sind heute gutachterpflichtig und langwierig. Diese Verfahren halten wir für überflüssig. Die aktuelle Bundesregierung war hier vier Jahre lang untätig. Wir Freie Demokraten wollen, dass die Personenstands- und Namensänderungen ohne diskriminierende Hürden erfolgen. Einen Zwang medizinischer Maßnahmen lehnen wir daher ab. Auch Beratungs- und Begutachtungszwang sehen wir als eine Einschränkung der Menschenrechte an. Wir wollen außerdem die Fristenlösung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG abschaffen, zumal sich die juristische Bestimmung eines konkreten Zeitraums für das Bestehen eines „Zwangs, unter einem anderen Geschlecht zu leben“, praktisch als wenig handhabbar erwiesen hat. Daneben treten wir dafür ein, dass Krankenkassen einheitlich die Kosten für alle geschlechtsangleichenden Behandlungen bei Transsexualität übernehmen. Wir fordern zudem eine Anpassung des Antidiskriminierungskatalogs in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz an die europäische Grundrechtecharta und damit die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Ausrichtung und des Alters.